
Der Hessische Landtag diskutiert in Verbindung mit der Energiewende auch die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.
Aufgrund der bestehenden Regelungen ist es den Kommunen derzeit verwehrt, in Eigenregie oder gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu errichten und zu betreiben. Der Hessische Landtag berät zur Zeit eine Änderung dieser Regelungen zum Vorteil der Kommunen. Die Regierungsparteien möchten nach dem derzeitigen Sachstand den Kommunen keine freie Hand lassen, ob diese entsprechende Anlagen errichten und betreiben. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen Antrag für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit dem Antrag soll der Landtag aufgefordert werden, den Kommunen uneingeschränkt die Möglichkeit einzuräumen, sich auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu betätigen.
Der Antrag ist im Wortlaut nebst Begründung beigefügt.