Neupärtl: Konnexität in allen Bereichen umsetzen

chwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl fordert nach dem aktuellen Urteil des Staatsgerichtshofes zur Kinderbetreuung die Umsetzung des Konnexitätsprinzips „Wer bestellt, bezahlt!“ auch für alle anderen Bereiche in den Landkreisen. Neupärtl gehört dem Präsidium des Hessischen Landkreistages an, der sich vor kurzem mit den Auswirkungen des Staatsgerichtshofurteils zur Verordnung der Landesregierung über Mindestvoraussetzungen in Kindertageseinrichtungen beschäftigt hat.

Das Gericht hatte klargestellt, dass in Hessen nicht nur bei der Übertragung neuer Aufgaben, sondern auch bei der Änderung bestehender Aufgaben die bei den Kommunen entstehenden Kosten durch das Land zu tragen sind.

Mit diesem Urteil sehen Neupärtl und der Landkreistag die seit langem kontrovers geführten Diskussionen über die Übernahme der Mehrkosten durch Normsetzungen im Ersatzschulfinanzierungsgesetz (Erhöhung der Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Schulträger an die Ersatzschulen), im Kindergesundheitsschutzgesetz (Tätigwerden der Jugendämter bei nicht durchgeführten Kindervorsorgeuntersuchungen) sowie in den Gesetzen bzw. Verordnungen im Veterinärwesen und Verbraucherschutz ebenfalls für entschieden an.

“Mit der nun nicht mehr stichhaltigen Begründung – es seien Änderungen kommunaler Aufgaben vorgenommen worden, die keine Zahlungspflicht beim Land auslösen – ist die Erstattung der Mehrkosten den Kommunen bislang verwehrt worden”, heißt es in einer Mitteilung Neupärtls. Allein in diesen drei Aufgabenbereichen betrügen die Mehrkosten bei den hessischen Landkreisen jährlich insgesamt rund 10 Millionen Euro.
Für den Schwalm-Eder-Kreis bedeute diese Gesetzesänderungen eine Mehrbelastung von rund 350.000 Euro jährlich beim sogenannten Gastschulbeitrag. Das Jugendamt habe in 2011 260 Meldebögen wegen nicht durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen überprüfen müssen; dabei sei jedoch keine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt worden.

“Diese Mehrkosten, die den Landkreisen durch gesetzliche Vorgaben des Landes entstanden sind”, so Neupärtl, “sind immer wieder dem Land vorgetragen worden, so dass jetzt – nachdem Rechtsklarheit geschaffen wurde – hier ebenfalls gehandelt werden muss.” Das Land müsse nun nicht nur für die Kostenerstattung zur Mindestverordnung die Gespräche mit den Kommunen suchen, sondern diese Gespräche auch auf die Finanzierung weiterer Aufgabenübertragungen ausweiten.