MdL Regine Müller (SPD): „Kindergärten von Körperschaftsteuer freistellen.“

Die SPD-Landtagsabgeordnete Regine Müller hat die Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, um Kindertagesstätten von einer möglichen Körperschaftsteuerpflicht freistellen zu können.

Hintergrund der Forderung von Regine Müller ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes. Dieser hat vor kurzem entschieden, dass ein von einer Kommune betriebener Kindergarten (Kindertagesstätte) kein Hoheitsbetrieb sei, sondern ein Betrieb gewerblicher Art und damit der Körperschaftsteuer unterliege. Damit – so Müller – kämen nicht unerhebliche zusätzliche Aufwendungen auf die kommunalen Kitas zu. In der Folge sei absehbar, dass damit dann auch die Gebühren steigen werden. „Dies aber ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Deshalb fordere ich die Landesregierung zum Handeln auf. Sie sollte mit einer Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung herbeiführen“, erklärte Regine Müller.

Die SPD-Abgeordnete hält das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) für falsch, weil er in seiner Entscheidung den sozialpolitischen und sozialrechtlichen Förderungsauftrag der Kommune nicht einbezogen habe. Der BFH sei davon ausgegangen, dass private Kitas in vergleichbarer Weise wie öffentliche Kindergärten auftreten und sich an den gleichen "Kundenkreis" wenden würden. Damit bestehe ein wettbewerbsrelevanter Anbieter- und Nachfragemarkt. Nach Ansicht von Regine Müller sind Kitas jedoch mit "Vorschulen" und mit allgemeinbildenden Schulen vergleichbar, bei denen die Erziehung und Bildung durch den Staat beziehungsweise die Kommune erfolge. Damit läge „hoheitliches Handeln“ vor, das vor der Körperschaftssteuer befreit sei.

„Dennoch macht es jetzt keinen Sinn mehr, eine juristische Debatte zu führen, sondern nach der Entscheidung des obersten Finanzgerichts ist jetzt Handeln angesagt. Und dies kann nur durch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes sichergestellt werden“, erklärte Regine Müller.