Der Mindestlohn kommt!
Eine historische Entscheidung fiel in dieser letzten Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause: In Deutschland wird es einen flächendeckenden, gesetzlichenMindestlohn geben! Damit hat die SPD eines ihrer zentralen Wahlversprechen eingelöst. Lohndumping und unfairer Wettbewerb auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern ist damit endgültig ein Riegel vorgeschoben.
Wir sind stolz darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn. Verbesserungen für Millionen von Menschen bringen wird. Die Arbeit bekommt wieder Wert und Würde! Mit dem Gesetz beenden wir auch endlich das Ausnutzen der so genannten „Generation Praktikum“ und der Staat spart 7 Milliarden Euro, weil er keine Dumpinglöhne mehr subventionieren muss.
Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir lange für einen gesetzlichen Mindestlohn gekämpft. Nun wird er Wirklichkeit. Das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz ist einMeilenstein in der Geschichte der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Fakt ist, entgegen manch anderslautender Medienbeiträge: Ab 1. Januar 2017 gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zwar flächendeckend und ohne Ausnahmen für alle Branchen! Die vereinbarte Übergansregelung für Zeitungszusteller und dieRegelung für Praktikanten ändern daran nichts. Für Saisonarbeitskräfte gilt der Mindestlohn übrigens schon ab dem 1. Januar 2015. Wir haben Euch einen Schaukasten mit Hintergrundinfos zu den Übergangsregelungen und Präzisierungen zusammengestellt:
Die speziellen Übergangsregelungen sehen wie folgt aus:
1. Zeitungszusteller
Hier wird es eine Regelung geben, die im gleichen Zeitraum wie die Regelung über das Arbeitnehmer- Entsendegesetz, nämlich bis zum 31. Dezember 2016, eine schrittweise Einphasung beim Mindestlohn für Zeitungszusteller zulässt. Diese Branche weist Besonderheiten auf (Versorgung mit Presseprodukten im ländlichen Raum, sehr schwache Organisationsstrukturen, stark verbreitete geringfügige Beschäftigung), denen mit dieser Regelung Rechnung getragenwird. Vor demHintergrund der besonderen verfassungsrechtlichen Lage (Pressefreiheit nach Art. 5 Grundgesetz.) wurde diese Regelung so vereinbart. Aber auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 01. Januar 2017 erhalten diese denMindestlohn von 8,50 Euro.
2. Saisonkräfte in der Landwirtschaft
Saisonkräfte in der Landwirtschaft erhalten ab dem 01. Januar 2015 den Mindestlohn von 8,50 Euro. Nur über den Weg des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist eine schrittweise Annäherung wie in anderen Branchen möglich. Für die Saisonarbeiter wurde aber bereits im Koalitionsvertrag (als einzige Branche) vereinbart, dass deren Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns besonders berücksichtigt werden. Dem wird nun durch zwei Regelungen Rechnung getragen:
Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird von 50 auf 70 Arbeitstage bzw. auf längstens 3 Monate ausgedehnt. Diese Begrenzung gilt für eine Übergangszeit von 4 Jahren, also bis einschließlich 31. Dezember 2018.
Die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis war bisher sehr bürokratisch. Das vereinfachen wir. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil gemäß § 107 Gewerbeordnung und
Sozialversicherungsentgeltverordnung abgerechnet werden können.
3. Praktika
Grundsätzlich gilt für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss absolviert werden, ab dem 01. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Lediglich bei freiwilligen Praktika vor einem Abschluss wird die Frist verlängert, die dies ohne Zahlung des Mindestlohns dauern darf, nämlich von sechs Wochen auf drei Monate.
Damit wird es die „Generation Praktikum“, die nach Hochschulabschlüssen ohne Bezahlung vollwertige Tätigkeiten in Unternehmen ausübt, nicht mehr geben, sondern nur noch nach Mindestlohn bezahlte Praktika nach einem Abschluss.
Darüber hinaus wurden bei Praktika weitere Verbesserungen über den Mindestlohn hinaus erreicht: Zukünftig wird ein schriftlicher Praktikumsvertrag, in dem die Ausbildungsziele, die Dauer des Praktikums, die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung festgelegt werden, verpflichtend.
4. Langzeitarbeitslose
Bei Beschäftigten, die zuvor über ein Jahr arbeitslos waren, kann der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten, nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vom Mindestlohn abweichen, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.
Es besteht sonst die Gefahr, dass diese Menschen niemand mehr einstellt.
Jährlich rund fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege
Der Bundestag befasste sich in dieser Woche erstmals mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Pflegereformgesetz. Damit wird der erste Teil der dringend notwendigen umfassenden Pflegereform in Angriff genommen. Es ist eine von zwei geplanten Gesetzesnovellen der sogenannten „Pflegestärkungsgesetze“.
Dem Entwurf zufolge werden die Leistungen für Pflegebedürftige,
Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht. Zunächst werden
ab 2015 mit 2,4 Milliarden Euro jährlich (0,2 Prozentpunkte) die
ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden
Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege.
Die häusliche Pflege wird zumeist von Angehörigen geleistet. Gerade die
häusliche Pflege ist zu stärken, insbesondere durch die Ausweitung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neuer
ambulanterWohnformen. Mit den Maßnahmen soll die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessert werden.
Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkte) sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der geburtenstarken Jahrgänge
reserviert. Ab 2015 sollen 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird nach Berechnungen der Regierung die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen auf etwa 3,5 Millionen
im Jahr 2030 ansteigen. Dafür wird der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) steigen.
Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung