Mehr Bildungsgerechtigkeit durch BAföG-Novelle

Ein weiterer wichtiger Schritt hin zumehr Gerechtigkeit im Bildungssystem: Mit der geplanten Novelle übernimmt der Bund die Kosten für das BAföG vollständig. Die Länder werden dadurch um 1,17 Milliarden Euro entlastet. Die frei werdenden Mittel stehen den Ländern für zusätzliche Investitionen in Bildung zur Verfügung.

Die Novellierung modernisiert und stärkt die Studierendenförderung zudem in vielen Bereichen: Die Erhöhung der Freibeträge, Bedarfssätze und Sozialpauschalen um sieben Prozent sollen die Leistungen ab 2016 spürbar verbessern.
Auch die Einkommensfreibeträge wurden im gleichen Umfang angehoben. Dadurch werden Mini-Jobs bis 450 Euro
neben der BAföG-Förderungmöglich. Die Vermögensfreibeträge werden von 5.200 Euro auf 7.500 Euro angehoben. Der
Wohnzuschlag wird auf 250 Euro erhöht, sodass auswärts wohnenden Studierenden bis zu 735 Euro im Monat zur
Verfügung stehen – ein Erfolg.

Gleichzeitig sollen weitere 110.000 Studierende sowie Schülerinnen und Schüler durch
Erweiterung des Förderkreises in den Genuss von BAföG-Leistungen kommen.
Weiterhin wurden Anpassungen an neue Studienstrukturen und -fächer, bisherige Förderlücken zwischen zwei
Ausbildungsabschnitten sowie der Aspekt der zunehmenden Internationalisierung in den Gesetzesentwurf eingearbeitet
und berücksichtigt. Die Unterstützung von BAföG-Geförderten mit Kindern wurde ebenfalls durch die Anhebung und
Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags (vormals 113 Euro und gestaffelt nach Anzahl der Kinder; nun
pauschal 130 Euro pro Kind) gestärkt.

Das Gesetz und die damit verbundene Ausführung durch die BAföG-Ämter werden,unter anderemdurch die Einführung der Onlineantragstellung, einer Entbürokratisierung unterzogen. Die Bewilligungen
und Auszahlungsintervalle sollen dadurch so kurz wie möglich gehalten werden. Vor dem Hintergrund veränderter
Erwerbsbiografien und dem Leitbild des lebenslangen Lernensmüssen in den kommenden Jahren die Leistungen für die Aus- und Weiterbildungsfinanzierung stetig weiterentwickelt werden. Alternative Zugänge zum Studium – so etwa die Zulassung als Facharbeiter zum Studium, berufsbegleitendes (Teilzeit-)Studium und mehr Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung – sollen bei zukünftigen Modernisierungen der
Ausbildungsbildungsförderung stärker berücksichtigt werden.