Bis zu einer Millionen Menschen werden allein in diesem Jahr auf der Suche nach Frieden, Sicherheit und einem neuen Leben für sich und ihre Familien in unser Land kommen.
Wir müssen unserer humanitären Verantwortung gerecht werden, ohne die Menschen in Deutschland zu überfordern. Daher ist schnelles Handeln nötig.
Mit dem zweiten Nachtragshauhalt 2015 wird sichergestellt, dass wie im Kompromiss vereinbart, eine weitere Milliarde (gesamt 2 Milliarden Euro) noch 2015 zur finanziellen Entlastung an Länder und Kommunen gehen kann. Um künftige Aufgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen finanzieren zu können, werden 5 Milliarden Euro Spielräume, die aus der gutenWirtschaftslage und Zinsgewinnen in 2015 entstehen, in eine Rücklage für den Haushalt 2016 verschoben. Falls sich bis Ende des Jahres weitere Entlastungen im Bundeshaushalt ergeben, sollen diese ebenfalls in die Rücklage fließen. Grundstücke des Bundes dürfen mietzinsfrei für Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt und hergerichtet werden. Zudem ist im Nachtrag 2015 ein Zuschuss an den Energie- und Klimafonds (EKF) in Höhe von 1,3 Milliarden Euro vorgesehen, die für die Energiewende zur Verfügung stehen.
Beim Asyl-Gesetzespaket gibt es einerseits Hilfen, um schutzbedürftige Flüchtlinge besser zu integrieren, aber andererseits eine Verschärfung für Menschen ohne Bleibeperspektive.
Die Beschlüsse in Kurzform:
- Ankommende Flüchtlinge sollen über das Programm „Easy“ nach dem „Königsteiner Schlüssel“ verteilt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet die Asylanträge. Dabei kann das BAMF trotz Dublin-IIIVerordnungentscheiden, das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen.
Flüchtlinge werden generell nicht mehr z.B. nach Griechenland, Italien, Ungarn, Malta oder Bulgarien zurückgeschickt, auch wenn sie dort zuers tangekommen sind.
- Wenn der Asylantrag nach 3 bzw. maximal 5 Monaten positiv beschieden wurde, erhält der Flüchtling eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis durch die örtliche Ausländerbehörde. Er erhält dann aktive und passive Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und hat Anspruch auf einen Integrationskurs inklusive 600 Stunden Sprachkurs durch das BAMF beziehungsweise beauftragte Träger.
Daneben gibt es für besonders qualifizierte Menschen berufsbezogene Sprachkurse, ebenfalls durch das BAMF oder ggf. durch die lokalen Jobcenter vermittelt.
Auch der reguläre Wohnungsmarkt steht den Flüchtlingen nun selbstverständlich offen.
- Albanien, Kosovo und Montenegro werden als sichere Herkunftsländer eingestuft, damit können Flüchtlinge aus diesen Ländern schneller abgeschoben werden.
Menschen aus diesen sicheren Herkunftsstaaten können verpflichtet werden, bis zum Abschluss des Verfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu bleiben.
Den Bürgern der Westbalkanstaaten soll gleichzeitig der legale Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden, das war für die SPD wichtig.
- Abbau von Hürden bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften: Dazu sollen Baustandards ausgesetztwerden, etwa bei Standorten der Unterkünfte sowie beim Einsatz erneuerbarer Energien oder beim Wärmeschutz.
- Die Gesundheitskarte soll Flüchtlingen einen Arztbesuch ohne vorherige Bürokratie ermöglichen.
Die Einführung bleibt den einzelnen Ländern überlassen. Sie dürfen Krankenkassen verpflichten, die Krankenbehandlungen zu übernehmen.
- Integration: Der Bund will die Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive öffnen. Auch die berufsbezogenen Deutschkurse sollen ausgeweitet werden.
Zudem sollen sich Jobcenter frühzeitig um die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bemühen.