Unterhaltsvorschuss jetzt bis 18

Alleinerziehende, die vom Partner keinen Unterhalt für die Kinder bekommen, erhalten zukünftig mehr staatliche Unterstützung. Bisher konnten Eltern für ihre Kinder maximal bis zu deren 12. Lebensjahr einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Diese Altersgrenze wird nun auf 18 Jahre angehoben. Zudem wurden die Vorschusszahlungen bislang auf 6 Jahre befristet. Durch die Neuregelung wird die zeitliche Begrenzung nun ganz aufgehoben. Für alleinerziehende Mütter und Väter haben wir damit konkrete Erleichterungen erkämpft.