Infopapier zur Bürgerversicherung

Wer wird versichert?

– Alle erstmals Versicherten werden automatisch in der Bürgerversicherung versichert.
– Dazu zählen auch Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige.
– Bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder weiterhin privat versichert sein möchten

Wer bietet die Bürgerversicherung an?

Die Bürgerversicherung soll von den Gesetzlichen Krankenkassen und kann auch von den Privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Eine Einheitskasse wird es nicht geben. Die unterschiedlichen Krankenkassen (2017: 113) und privaten Versicherungen (11/2017: 44) bleiben auch mit der Bürgerversicherung bestehen.

– Die privaten Versicherungen können nach wie vor Krankenzusatzversicherungen an-bieten. Diese Zusatzversicherungen beziehen sich in der Regel auf den Behand-lungskomfort (Zweibettzimmer) oder ergänzende medizinische Leistungen (Zahnzu-satzversicherungen, Homöopathie).

Die Bürgerversicherung soll von den Gesetzlichen Krankenkassen und kann auch von den Privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Eine Einheitskasse wird es nicht geben. Die unterschiedlichen Krankenkassen (2017: 113) und privaten Versicherungen (11/2017: 44) bleiben auch mit der Bürgerversicherung bestehen.

– Die privaten Versicherungen können nach wie vor Krankenzusatzversicherungen an-bieten. Diese Zusatzversicherungen beziehen sich in der Regel auf den Behand-lungskomfort (Zweibettzimmer) oder ergänzende medizinische Leistungen (Zahnzu-satzversicherungen, Homöopathie).

Wie erfolgt die Finanzierung der Bürgerversicherung?

– Die Beiträge in der Bürgerversicherung richten sich (wie in der GKV üblich) nach dem Einkommen der Versicherten und nicht (wie bisher in der PKV) nach Alter, gewähltem Leistungspaket und Krankheitsstatus. Der Beitragssatz wird paritätisch bezahlt, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Daher sinkt die Belastung der Arbeitnehmer im Vergleich zu heute bei der Einführung der Bürgerversicherung. Der Zusatzbeitrag fällt weg.

– Auch für Selbstständige bemessen sich die Beiträge in der Bürgerversicherung nach ihrem (Brutto-)Einkommen. Die Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige soll abgesenkt werden.1

– Für Beamtinnen und Beamte wird in der Bürgerversicherung ein beihilfefähiger Tarif geschaffen. Die öffentlichen Arbeitgeber können wählen, ob sie für gesetzlich versi-cherte Beamte entweder den Arbeitgeberbeitrag zahlen wollen oder -wie bisher- über die Beihilfe einen Anteil der Behandlungskosten direkt übernehmen.

– Bund und Länder könnten einer Berechnung der Bertelsmann Stiftung (2017) zufolge bis zum Jahr 2030 ca. 60 Mrd. Euro sparen, wenn ihre Beamten gesetzlich versichert wären.

– Die Beitragsbemessungsgrenze soll nicht angehoben werden, weil das die mittleren Einkommen noch mehr belasten würde. Ebenso sollen andere Einnahmen, wie Miet-,Zins- und Kapitaleinkünfte, nicht verbeitragt werden. Wir wollen aus der Krankenver-sicherung kein zweites Finanzamt machen.

– Neben den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen soll der Steuerzuschuss als dritte Finanzierungssäule ausgebaut und zu einem echten Steuerbeitrag umgewan-delt werden, der regelmäßig überprüft und dynamisiert werden soll.

– Bereits heute zahlen viele privatversicherte ältere Menschen extrem hohe Prämien. Sie müssen oft einen Großteil ihrer Rente an die PKV bezahlen. Die sinkende Zahl an Neumitgliedern in der PKV und die Niedrigzinspolitik werden dazu führen, dass sich die Lage in Zukunft verschärft und die Prämien der PKV weiter steigen.

– Die Bürgerversicherung bietet einen Ausweg aus der Beitragsfalle der PKV, die für viele Versicherte sogar in Altersarmut enden kann.

– Viele Beamte in unteren und mittleren Einkommensstufen werden entlastet, sie müs-sen jetzt oft über Kredite für medizinische Leistungen in Vorleistung gehen und war-ten lange auf ihre Erstattung.

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