Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden oder sich gegen überhöhte Forderungen von Vermietern oder Verkäufern zu wehren. Wir sorgen dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt – mit Verbesserungen beim Mietrecht, mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau und dem Baukindergeld.
Schutz vor Mietwucher
Lange haben sich CDU und CSU sowie die Vermieterlobby dagegen gewehrt, jetzt verschärfen wir die Mietpreisbremse. Vermieter müssen offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt.
Modernisierung ohne Verdrängung
Wir begrenzen Mietsteigerungen nach Modernisierungen. Bislang dürfen Vermieter 11 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das drücken wir auf 8 % überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Und: Mehr als 3 € pro Quadratmeter darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht steigen.
Mehr Wohnungsbau für alle
Für den sozialen Wohnungsbau nehmen wir zwei Milliarden € zusätzlich in die Hand. Den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen fördern wir darüber hinaus durch steuerliche Anreize.
Die eigenen vier Wände
Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien: Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.

Unser Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. Die Union steht auf der Seite der Vermieter und Investoren. Aber wir gehen die Schritte, die jetzt nötig und durchsetzbar sind.
Gutes Wohnen gehört zu einem solidarischen Land.
Fragen & Antworten
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Die Mieten bei Neuvermietungen dürfen in Regionen mit angespannten Wohnlagen bei Neuvermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Bisher haben sich viele Vermieter nicht daran gehalten. Und Mieter wissen oftmals nicht, was ihre Vorgänger eigentlich gezahlt haben.
Das ändern wir jetzt:
Wenn der Vermieter künftig eine Miete verlangt, die mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt, muss er das vor Vertragsabschluss schriftlich gegenüber dem Mieter begründen – etwa mit einer teuren, umfassenden Sanierung. Tut er dies nicht, sind die Mieterinnen und Mieter auch nicht verpflichtet, diese höhere Miete zu bezahlen. Im Nachhinein darf der Vermieter sich nicht auf Ausnahmen berufen.