Auszug aus den aktuellen Hauptstadtinformationen von MdB Edgar Franke:
Mit dem Gesetzentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), den wir diese Woche in erster Lesung diskutierten,
sollen gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine, mehr Versicherungsleistungen und eine bessere Versorgung im ländlichen
Raum bekommen.
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Aufgaben werden ausgebaut.
Bislang vergaben diese Stellen Termine nur für Fachärzte und Psychotherapeuten.
Mit dem TSVG können Patienten die Unterstützung der Terminservicestellen
auch in Anspruch nehmen, um nach einem versorgenden Haus- oder Kinderarzt zu suchen.
Die Servicestellen sollen für eine einfache und schnelle Terminvereinbarung auch online,
per App und 24/7 unter der Rufnummer 116117 zugänglich sein.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vertragsärzte zukünftig wöchentlich mindestens 25
Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Derzeit sind es 20 Stunden.
Damit wird sichergestellt, dass es mehr Termine für die gesetzlich Versicherten gibt. Die
Hausbesuchszeiten der Ärzte werden mitgerechnet.
Fachärzte wie bspw. Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte müssen zukünftig mindestens
5 Stunden in der Woche als sog. offene Sprechstunde anbieten. Patienten werden also ohne
vorherige Terminvereinbarung in der Praxis behandelt. Gerade für unsere nordhessische
Region bedeutet diese Änderung, dass die Patienten schneller und ohne lange Wegstrecken
zurücklegen zu müssen, einen Termin bekommen, freute sich Edgar Franke.
Zudem gibt es gerade für die ländlichen, strukturschwachen Regionen weitere
Verbesserungen. Ärzte bekommen mit dem TVSG auch bei uns in der Region Zuschüsse. Die
Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene
Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Auch das ist
gut für die Patienten bei uns in Nordhessen.
Mit diesem Gesetz werden auch die GKV-Leistungen erweitert werden.
Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko bspw. sollen in Zukunft Anspruch auf eine
medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP) erhalten.
Für Edgar Franke, der Mitglied des Beirates von „Jugend gegen AIDS e.V.“ ist, ist das ein richtiger Schritt im Kampf gegen AIDS.
Insgesamt werden alle gesetzlich versicherten Patienten viel stärker von der zunehmenden
Digitalisierung im Gesundheitswesen profitieren. Die Krankenkassen sollen ihren
Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen.
Der Zugriff auf medizinische Daten hilft bspw. unnötige Mehrfachuntersuchungen zu
verhindern und verbessert die Notfallversorgung, da der Rettungsdienst einem Patienten
gerade dann schnell das richtige Medikament geben kann, wenn er weiß, welche
Vorerkrankungen beim Patienten vorhanden sind.