Wir zitieren Auszüge aus dem Schwälmer Boten vom 22.01. Viel besser lässt sich das nicht zusammenfassen. Der vollständige Aritkel ist unten verlinkt:
Wie soll der kommunale Straßenbau in Schwalmstadt künftig finanziert werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer kommenden Sitzung am Donnerstag, 6. Februar (öffentlich ab 19 Uhr im Ziegenhainer Rathaussaal). Das Thema wird aber auch in der Bürgerschaft heiß diskutiert – spätestens nach der Informationsveranstaltung am vergangenen Donnerstagabend in der Ziegenhainer Kulturhalle. Dort hatte Markus Schäfer, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Bad Endbach und heutiger Kommunalberater, zum Thema referiert.
Aber wer trägt dann die Kosten für den kommunalen Straßenbau? Gibt es eine Alternative zur Finanzierung des Straßenausbaus durch die Bürger? Nein – so die klare Antwort von Referent Markus Schäfer. „Es ist die unumstößliche Wahrheit, dass jeder Cent, den die öffentliche Hand ausgibt, zuvor der Bürger zahlt“, so der Experte für interkommunale Zusammenarbeit und Beitragsrecht.
Schon zu Veranstaltungsbeginn ließ Bürgermeister Stefan Pinhard keinen Zweifel daran, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die Stadt Schwalmstadt in ernste Schwierigkeiten bringen könnte: „Das hätte mittelfristige Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Der muss ausgeglichen sein, um auch genehmigungsfähig zu sein.“
Aber verspricht seine Abschaffung wirklich Besserung? Der Referent kam am Ende seiner Vergleichsrechnungen zu einem verblüffenden Ergebnis: „Die Abschaffung der Straßenbeiträge ist für die Bürger bei der aktuellen Gesetzeslage die teuerste Lösung.“
Zu glauben, dass für die Einwohner Schwalmstadts ein Kostenpunkt einfach gänzlich entfallen wird, sei naiv. Denn wenn entsprechende Beiträge nicht mehr erhoben würden, müsse der Straßenbau durch Steuern finanziert werden. Demnach müsste die Grundsteuer entsprechend erhöht werden.
Der Grundgedanke: Alle Bürger nutzen und zahlen die Straßen, jeder wird gleich belastet. Was gut und gerecht klingt, ist laut Schäfer ein Irrglaube. Denn: Je mehr Wohnungen auf einem Grundstück sind, umso geringer werde die Belastung je Wohnung. Und das steuerfinanzierte Modell belaste die Bürger am meisten – insbesondere Einfamilienhausbesitzer (siehe Beispiel als Extra-Info unten). Hinzu komme: Steuern sind Geldleistungen, die ohne einen Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung erbracht werden müssen. Sie müssen also nicht zwangsweise für das Reparieren und Sanieren von Straßen genutzt werden.
Den städtischen Haushalt bringe das steuerfinanzierte Modell außerdem in Schieflage, weil die Kosten für den Straßenbau in der Bilanz zwar als Aufwand, aber wegen fehlender Sonderpostenauflösung nicht als Ertrag verbucht werden könnten. Das bedeute, dass der Ergebnishaushalt der Stadt stark belastet werde. Ein weiteres Manko: Ein weiteres Manko: Eine Erhöhung der Grundsteuer wirke sich negativ auf Kreisumlagen und darüber hinaus unter Umständen auf Zuweisungen aus. Je höher die durchschnittlichen Steuereinnahmen der Gemeinden, desto mehr Umlagen müssen sie an den Kreis zahlen. Außerdem erhalten sie gegebenenfalls auch weniger Zuweisungen vom Land. Das könnte dazu führen, dass die Grundsteuer wiederum angehoben werden müsste. Ein Teufelskreis könnte entstehen – auch in Schwalmstadt.
Wiederkehrende Beiträge für alle im betroffenen Ortsteil
Was also tun, wenn eine alleinige Finanzierung des Straßenbaus durch Steuern zu Mehrkosten für den Bürger und unausgeglichene Haushalte für die Stadt führt, man aber gleichwohl den Bürger nicht länger mit plötzlich anfallenden, horrenden Beiträgen belasten möchte?
Die Lösung liegt, laut Markus Schäfer, in wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen. Sie werden von allen Grundstücken in einem Abrechnungsgebiet (das kann beispielsweise ein Stadtteil sein) erhoben. Vorteil: Der Beitrag falle im Gegensatz zu Steuern nur an, wenn im Abrechnungsgebiet, in dem das Grundstück liegt, beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden. Die Beiträge würden nicht zwingend auf einmal, sondern je nach Umfang der Maßnahmen in einem Abrechnungszeitraum von ein bis fünf Jahren erhoben. Im Gegensatz zu den Steuern werden zweckgebundene Straßenausbaubeiträge als Sonderposten zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen im städtischen Haushalt angesetzt.
Durch die Auflösung der Sonderposten sinkt dann auch die Belastung im Ergebnishaushalt der Stadt. Konkrekt bedeutet das:
Im Falle der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zahlen Anlieger zwar häufiger, aber dafür geringere Beträge. So werden einmalige hohe Belastungen wie bisher vermieden. Innerhalb eines Abrechnungsgebiets werden alle Grundstückseigentümer gleichmäßig belastet. Es handelt sich dabei, laut Schäfer, um die solidarischste Variante zur Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus.
EXTRA-INFO: Die Abschaffung der Beiträge kann teuer werden
Die Finanzierung des Straßenbaus durch Steuermittel ist nicht gerecht. Denn nicht jeder Bürger wird gleich belastet. Ein Beispiel: Auf einem 812 Quadratmeter großen Grundstück steht ein Anfang der 1990er erbautes Haus. Einheitswert: 32.927 Euro. Der in Schwalmstadt festgesetzte Grundsteuer-Hebesatz beträgt 420 Prozent. Um die Jahresgrundsteuer zu errechnen, wird zunächst der Grundsteuermessbetrag benötigt (Einheitswert x Grundsteuermesszahl).
Multipliziert man nun die Grundsteuermesszahl mit dem Hebesatz, so errechnet sich die Jahresgrundsteuer. Wird die von uns angenommene Immobilie als Zweifamilienhaus genutzt, fallen jährlich 214,35 Euro an Grundsteuern je Wohneinheit an (Der Vermieter darf auf die Mieter umlegen). Wird es hingegen als Einfamilienhaus genutzt, beträgt die jährliche Grundsteuer 359,56 Euro. Der Einfamilienhausbesitzer würde um satte 67,7 Prozent mehr belastet werden.
Hinzu kommt, dass nicht alle Grundstückseigentümer Grundsteuer B zahlen. Ausnamen bilden beispielsweise Verwaltungsgebäude, Bahnhöfe und Trassen, Schulen, Universitäten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Seniorenheime.